Satzung (Auszüge)
| Kulturwerkstatt Bergheim e.V. – Kunst, Kultur & mehr …Stand: 09.08.2004
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen „Kulturwerkstatt Bergheim e.V.“. 2. Der Verein hat seinen Sitz in der Stadt Bergheim. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bergheim eingetragen. […]
§ 2 Zweck, Aufgaben 1. Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Aktivitäten mit lokalem Schwerpunkt in der Stadt Bergheim und dem Erftkreis. Tätigkeitsschwerpunkte sind u.a. die Durchführung von Rockkonzerten und die Förderung von Nachwuchsbands, z.B. durch Bandwettbewerbe. Darüber hinaus steht der Verein Kulturtreibenden mit Rat und Tat zur Seite. […]
§ 3 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede geschäftsfähige natürliche oder juristische Person werden. 2. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vereinsvorstand beantragt. […] 4. Alle Vereinsmitglieder sind zur aktiven Mitarbeit aufgefordert. Sie sind verpflichtet die Vereinsziele nach besten Kräften zu unterstützen. […]
§ 4 Vereinsorgane Vereinsorgane sind • die Mitgliederversammlung • der Vorstand […] |

